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Zusatzstoffe im Trinkwasser

Bezug nehmend auf die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasserverordnung - TrinkwasserV) in der Fassung vom 21. Mai 2001 § 16 (4) informiert der " Zweckverband Trinkwasserversorgung Mühlhausen und Unstruttal " seine Kunden darüber, dass in allen Versorgungsgebieten in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt folgende Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.

Chlordioxid, Natriumhypochlorit ( nur zur Desinfektion )

Nach § 11 TrinkwV-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren ist die Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung wie folgt:

 

 

 

max.

min.

Chlordioxid

0,2 mg/l ClO2

0,05 mg/l ClO2

Chlor

0,3 mg/l freies Chlor  

0,1 mg/l freies Chlor





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