Tel: 03601 434572
Fax: 03601 434573
Gerne auch per E-mail
info@trinkwasser-muehlhausen.de
Bezug nehmend auf die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch"
(Trinkwasserverordnung - TrinkwasserV) in der Fassung vom 21. Mai 2001 § 16 (4) informiert der " Zweckverband Trinkwasserversorgung Mühlhausen und Unstruttal " seine Kunden darüber, dass in allen
Versorgungsgebieten in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt folgende Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich
unbedenklich.
Nach § 11 TrinkwV-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren ist die Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung wie folgt:
max. |
min. |
|
Chlordioxid |
0,2 mg/l ClO2 |
0,05 mg/l ClO2 |
Chlor |
0,3 mg/l freies
Chlor |
0,1 mg/l freies Chlor |