Zusatzstoffe Trinkwasser

Bezug nehmend auf die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasserverordnung - TrinkwasserV) in der Fassung vom 21. Mai 2001 § 16 (4) informiert der " Zweckverband Trinkwasserversorgung Mühlhausen und Unstruttal " seine Kunden darüber, dass in allen Versorgungsgebieten in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt folgende Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.
 

Chlordioxid, Natriumhypochlorit ( nur zur Desinfektion )

Nach § 11 TrinkwV-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren ist die Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung wie folgt:

Kontakt:                      

Zweckverband Trinkwasserversorgung
Mühlhausen und Unstruttal

Windeberger Landstraße 73
99974 Mühlhausen

Tel: 03601/434572
Fax: 03601/434573
E-Mail: info@trinkwasser-muehlhausen.de

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