Zusatzstoffe Trinkwasser
Bezug nehmend auf die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasserverordnung - TrinkwasserV) in der Fassung vom 21. Mai 2001 § 16 (4) informiert der " Zweckverband Trinkwasserversorgung Mühlhausen und Unstruttal " seine Kunden darüber, dass in allen Versorgungsgebieten in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt folgende Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.
Chlordioxid, Natriumhypochlorit ( nur zur Desinfektion )
Nach § 11 TrinkwV-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren ist die Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung wie folgt:
