Anschluss
Antrag für einen Trinkwasseranschluss
Antrag für ein Standrohr
Wichtiger Hinweis
Die Ausgabe von Standrohren erfolgt ab 01.01.2021 nur noch an Bauunternehmen und Gewerbetreibende
für Bauvorhaben im öffentlichen Bereich bzw. für Grundstücke im Verbandsgebiet des Zweckverbandes,
die trinkwassertechnisch nicht erschlossen sind.
Für angeschlossene Grundstücke ist der vorhandene Hausanschluss zu nutzen.